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                                          1. Infocenter
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                                          An alle Betreiber von Solaranlagen – Registrierung bis zum 31. Januar Pflicht

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                                          05. Februar 2021 - Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher im Marktstammdatenregister bis spätestens 31.01.2021 zu registrieren.

                                          Quelle: Colourbox

                                          Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind mittlerweile die Daten zu zwei Mio. in Deutschland installierten Stromerzeugungseinheiten eingetragen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Januar 2021 müssen noch etwa 350.000 Bestandsanlagen registriert werden.

                                          Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein. Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130.000 Anlagen betreffen.

                                          Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

                                          Registrierungen können online unter www.marktstammdatenregister.de vorgenommen werden. Aufgrund der am 31. Januar 2021 ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung kommt es aktuell zu einer erhöhten Nachfrage. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung von Anfragen kommen. Den Anlagenbetreibern stehen darum auf den Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters umfassende Erläuterungen und FAQ zur Verfügung.

                                          Wer muss sich registrieren?

                                          Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren.

                                          Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

                                          Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

                                          Hintergrund Marktstammdatenregister

                                          Das Marktstammdatenregister soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren.

                                          Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.

                                          Quelle: Bundesnetzagentur

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